Geschäftspartnerkodex der TAG Immobilien AG

I. Einleitung

Dieser Geschäftspartnerkodex beruht auf den für die Mitarbeitenden der TAG Unternehmensgruppe geltenden Geschäftsgrundsätzen. Regelkonformes und ethisch einwandfreies Verhalten ist die Grundlage des Handelns sowohl innerhalb der TAG Unternehmensgruppe als auch gegenüber Kund*innen, Geschäftspartner*innen und sonstigen Stakeholdern. Für eine erfolgreiche und nachhaltige Geschäftstätigkeit der TAG Unternehmensgruppe sind langjährige Geschäftsbeziehungen, die auf Transparenz und Fairness beruhen, sowie die Einhaltung von gegenseitigen Verträgen und Verpflichtungen entscheidende Grundsätze. Dieser Geschäftspartnerkodex formuliert die Anforderungen an die Geschäftspartner*innen für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit unter Beachtung der relevanten gesetzlichen Regelungen und ethischen Standards. 

Die TAG bekennt sich zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte (https://www.tag-ag.com/ueber-die-tag/compliance/grundsatzerklaerung-menschenrechte), so dass sich auch dieser Kodex an den menschenrechtlichen Grundsätzen und Leitlinien (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen sowie die acht Kernarbeitsnorme der internationalen Arbeitsorganisation) orientiert. Die TAG richtet ihr unternehmerisches Handeln entsprechend aus und erwartet dies auch von ihren Geschäftspartner*innen. 

Dieser Kodex gilt für alle Geschäftspartner*innen und deren Mitarbeiter*innen und ist verbindlicher Bestandteil jeder Geschäftsbeziehung zwischen Konzerngesellschaften der TAG Unternehmensgruppe mit Sitz in Deutschland und ihren Geschäftspartner*innen. Die TAG erwartet von ihren Geschäftspartner*innen, dass sie sich regelkonform und ethisch einwandfrei verhalten und die in diesem Geschäftspartnerkodex festgelegten grundlegenden Prinzipien der Zusammenarbeit beachten und sich dafür einsetzen, dass diese Grundsätze auch von ihren Geschäftspartner*innen und Nachunternehmer*innen eingehalten werden. 

Die TAG behält sich vor, diesen Geschäftspartnerkodex anzupassen und zu ändern, sofern dies erforderlich ist. Der Geschäftspartnerkodex ist in der jeweils gültigen Fassung auf der Internetseite der TAG Immobilien AG (www.tag-ag.com) veröffentlicht.

 

II. Regelungen zum Geschäftspartnerkodex

1. Einhaltung von Gesetzen und ethischen Standards

Die Geschäftspartner*innen verpflichten sich, die relevanten geltenden Gesetze und Vorschriften einschließlich der allgemein geltenden sozialen und ökologischen Standards einzuhalten. Sie tragen Sorge dafür, die Menschenrechte zu achten und einzuhalten und die Menschenwürde zu wahren.

2. Vermeidung von Korruption, Bestechung und Geldwäsche

Alle gesetzlichen Vorschriften zur Geldwäscheprävention sind zu beachten. Die TAG duldet sowohl bei ihren Mitarbeitenden als auch bei ihren Geschäftspartner*innen keine Form von Korruption, Bestechung und kein Geschäftsgebaren, das den Eindruck unzulässiger Beeinflussung oder Einflussnahme erwecken könnte.

3. Einhaltung des Kartellrechts und des fairen Wettbewerbs

Die kartell- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften sind einzuhalten. Wettbewerbsfeindliches, missbräuchliches und unfaires Verhalten ist zu vermeiden.

4. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, fairer Umgang mit Mitarbeitenden und Nachunternehmer*innen

Die Geschäftspartner*innen verpflichten sich, die geltenden Gesetze und Vorschriften zur Arbeitssicherheit und Gesundheitserhaltung ihrer Mitarbeitenden zu beachten und für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld Sorge zu tragen. Alle Mitarbeitenden werden gleichberechtigt zu fairen Arbeitsbedingungen und existenzsichernden Löhnen beschäftigt, illegale oder unethische Arbeitsbedingungen (z.B. Schwarzarbeit, Gewalt, Zwangs- und Kinderarbeit) sind ausgeschlossen, jegliche Form der Diskriminierung auf Grund der Nationalität oder ethischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität wird vermieden. Die gesetzlichen Bestimmungen und Absprachen zu Mindestlöhnen, maximalen Arbeitszeiten und Urlaub sowie die Rechte der Vereinigungsfreiheit und der Tarifautonomie der Mitarbeitenden und Nachunternehmer*innen werden eingehalten.

5. Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Materialherkunft

Die Geschäftspartner*innen verpflichten sich, insbesondere durch eine Reduzierung des CO2-Verbrauchs, den sinnvollen und bewussten Einsatz von Ressourcen wie Wasser und Energie, die Vermeidung von Müll und Abwasser sowie den Schutz der Tier- und Pflanzenwelt aktiv zum Schutz der Umwelt und des Klimas beizutragen und ihre Einkaufsaktivitäten an möglichst energieeffizienten, umweltschonenden und damit langlebigen Lösungen auszurichten. Die geltenden Umweltgesetze sind einzuhalten. Es ist sicherzustellen, dass sämtliche an die TAG zu liefernde Güter, wie z.B. Materialien und eingebaute Produkte unter Beachtung der geltenden Rechtslage und unter Achtung und Einhaltung der Menschenrechte bezogen bzw. hergestellt wurden.

6. Datenschutz, Vertraulichkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten und Insidergeschäften

Vertrauliche Informationen und Daten, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung und Zusammenarbeit erlangt werden, werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (Bundesdatenschutzgesetz und EU-Datenschutz-Grundverordnung) geschützt und ausschließlich für autorisierte Zwecke und auf vereinbarte Weise verwendet. Interessenkonflikte sind zu vermeiden. Geschäftliche und persönliche Verbindungen von Mitarbeitenden des Geschäftspartners zu Mitarbeitenden der TAG werden transparent gemacht und sind an das Compliance Office der TAG zu melden.

Der Handel mit TAG-Wertpapieren wird unterlassen, wenn Informationen vorliegen, die die Entscheidung eines Investors zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren zu beeinflussen geeignet sind und die den Anlegern und dem Markt nicht zur Verfügung stehen.

 

III. Hinweisgebersystem

Die TAG Unternehmensgruppe verfügt über ein Hinweisgebersystem. Geschäftspartner*innen und deren Mitarbeiter*innen und Nachunternehmer*innen haben die Möglichkeit, Hinweise über potenzielle Compliance- und Regelverstöße sowie mögliche Verstöße gegen Menschenrechte an das Compliance Office der TAG Unternehmensgruppe unter compliancetag-agcom zu übermitteln. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Hinweise – auch anonym – an eine externe Stelle zu übermitteln. 

Die Kontaktdaten sind auf der Internetseite der TAG Immobilien AG unter www.tag-ag.com/ueber-die-tag/compliance/hinweisgebersystem veröffentlicht. Alle Meldungen werden zeitnah untersucht und bearbeitet.

 

IV. Einhaltung des Geschäftspartnerkodexes

Die Geschäftspartner*innen erkennen diesen Geschäftspartnerkodex insbesondere durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen an und tragen dafür Sorge, dass ihre Mitarbeitenden diese Grundsätze kennen und einhalten und setzen sich dafür ein, dass auch ihre Nachunternehmer*innen diese Grundsätze einhalten. 

Die TAG behält sich vor, insbesondere bei Hinweisen auf Verstöße gegen den Geschäftspartnerkodex geeignete Prüfungen und Kontrollen gegenüber den Geschäftspartner*innen hinsichtlich der Einhaltung des Geschäftspartnerkodexes vorzunehmen.

Ein nachgewiesener Verstoß gegen diesen Geschäftspartnerkodex wird nicht toleriert und hat angemessene Sanktionen bis hin zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Beendigung der Geschäftsbeziehung sowie die Geltendmachung weiterer rechtlicher Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche zur Folge.