Directors' Dealings
Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte (Directors´ Dealings) nach § 15 a WpHG
Die nachstehende Tabelle enthält Mitteilungen über Geschäfte von Personen mit Führungsaufgaben im Sinne des § 15a Abs. 1 Satz 1 WpHG. Personen mit Führungsaufgaben sind Mitglieder eines Leitungs-, Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans sowie sonstige Personen, die regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben.
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