Entsprechenserklärung
Entsprechenserklärung des Vorstandes und des Aufsichtsrates nach § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der Bau-Verein zu Hamburg Aktien-Gesellschaft, Steckelhörn 5, 20457 Hamburg, (nachstehend auch: "Gesellschaft") erklären, dass den Verhaltensempfehlungen der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" (nachfolgend: DCGK) zur Unternehmensleitung und -Überwachung in der Fassung vom 26. Mai 2010 mit den folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und wird:
1. Die Gesellschaft kann ihre Aktionäre bei der Durchführung einer Briefwahl nicht unterstützen (Ziffer 2.3.3. DCGK), da die Satzung die Möglichkeit einer Briefwahl nicht vorsieht.
2. Die Festlegung und Zahlung einer variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder erfolgt über die Muttergesellschaft, die TAG Immobilien AG, Hamburg, insoweit orientiert sie sich an einer nachhaltigen Entwicklung des Gesamtkonzern der TAG Immobilien AG und enthält neben der fixen Grundvergütung variable erfolgsabhängige Bestandteile. Eine eigene allein auf den Bau-Verein-Konzern bezogene variable Vergütung erhalten die Vorstandsmitglieder aus diesen Gründen nicht (Ziffer 4.2.3 DCGK).
3. Aufgrund der Unternehmensgröße und der Einbindung in den Konzern der TAG Immobilien AG besitzt der Vorstand der Gesellschaft keinen Vorsitzenden oder Sprecher (Ziffer 4.2.1 DCGK).
4. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft bildet zunächst keine Ausschüsse, insbesondere ist bislang weder ein Prüfungsausschuss (Ziffer 5.3.2 Satz 1 DCGK) noch ein Nominierungsausschuss (Ziffer 5.3.3 DCGK) gebildet worden. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist der Ansicht, dass die Einrichtung derartiger Ausschüsse aufgrund der spezifischen Gegebenheiten der Gesellschaft, insbesondere der Größe des Aufsichtsrates, die eine effiziente Arbeit ermöglicht, derzeit weder erforderlich noch zweckmäßig ist.
5. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat zwar gemäß Ziffer 5.4.1 DCGK für seine Zusammensetzung konkrete Ziele verabschiedet, jedoch aufgrund seiner derzeitigen Zusammensetzung davon abgesehen, eine Altersgrenze für die Aufsichtsratsmitglieder festzulegen. Die Berücksichtigung der Vielfalt (Diversity) kann nur mit einem langfristigen Zeithorizont und in der Regel im Rahmen von Wahlen zum Aufsichtsrat umgesetzt werden.
6. Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses der Gesellschaft erfolgt nicht innerhalb von 90 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres (Ziffer 7.1.2 DCGK). Der Konzernabschluss wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben innerhalb der ersten vier Monate nach Beendigung des Geschäftsjahres bzw. acht Wochen nach Ende des Quartals veröffentlicht. Eine weitere Verkürzung der Fristen halten Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft aufgrund des damit verbundenen Arbeits- und Kostenaufwandes nicht für vertretbar.
Hamburg im Dezember 2010
Vorstand und Aufsichtsrat
der Bau-Verein zu Hamburg Aktien-Gesellschaft
Entsprechenserklärung 2009
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Entsprechenserklärung 2004


