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Bau-Verein zu Hamburg AG
Steckelhörn 5
20457 Hamburg

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Entsprechenserklärung

Entsprechenserklärung des Vorstandes und des Aufsichtsrates nach § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der Bau-Verein zu Hamburg Aktien-Gesellschaft, Steckelhörn 5, 20457 Hamburg, (nachstehend auch: "Gesellschaft") erklären, dass den Verhaltensempfehlungen der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance-Kodex" (nachfolgend: DCGK) zur Unternehmensleitung und -überwachung in der Fassung vom 18. Juni 2009 mit den folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und wird:

1. Für die Mitglieder des Aufsichtsrates und für die Mitglieder des Vorstandes besteht – derzeit noch – eine D. & O. Versicherung mit geringem Selbstbehalt (Ziffer 3.8 DCGK). Es handelt sich um eine Gruppenversicherung, deren Versicherungsschutz auch die übrigen Geschäftsleiter und leitenden Angestellten der Unternehmensgruppe erfasst. Eine Differenzierung zwischen Organmitgliedern und den übrigen Mitarbeitern erschien bislang nicht sachgerecht und ist in der derzeit bestehenden Versicherungspolice nicht vorgesehen. Auf Grund des am 05.08.2009 in Kraft getretenen Vorstandsvergütungsgesetzes wird im Laufe des Jahres 2010 innerhalb der gesetzlichen Übergangsfrist bis zum 30.6.2010 der Selbstbehalt für den Vorstand auf das Eineinhalbfache der jährlichen Festvergütung angehoben werden. Innerhalb dieser Frist wird auch der Selbstbehalt für die Mitglieder des Aufsichtrates auf das Einhalbfache der jährlichen Festvergütung angehoben werden.

2. Die Festlegung und Zahlung einer variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder erfolgt über die Muttergesellschaft, die TAG Immobilien AG, Hamburg, insoweit orientiert sie sich an einer nachhaltigen Entwicklung des Gesamtkonzern der TAG Immobilien AG und enthält neben der fixen Grundvergütung variable erfolgsabhängige Bestandteile. Eine eigene allein auf den Bau-Verein-Konzern bezogene variable Vergütung erhalten die Vorstandsmitglieder aus diesen Gründen nicht (Ziffer 4.2.3 DCGK).

3. Auf Grund der Unternehmensgröße und der Einbindung in den Konzern der TAG Immobilien AG besitzt der Vorstand der Gesellschaft keinen Vorsitzenden oder Sprecher (Ziffer 4.2.1 DCGK).

4. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft bildet zunächst keine Ausschüsse, insbesondere ist bislang weder ein Prüfungsausschuss (Ziffer 5.3.2 Satz 1 DCGK) noch ein Nominierungsausschuss (Ziffer 5.3.3 DCGK) gebildet worden. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist der Ansicht, dass die Einrichtung derartiger Ausschüsse aufgrund der spezifischen Gegebenheiten der Gesellschaft, insbesondere der Größe des Aufsichtsrates, die eine effiziente Arbeit ermöglicht, derzeit weder erforderlich noch zweckmäßig ist.

5. Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses der Gesellschaft erfolgt nicht innerhalb von 90 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres (Ziffer 7.1.2 DCGK). Der Konzernabschluss wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben innerhalb der ersten vier Monate nach Beendigung des Geschäftsjahres bzw. acht Wochen nach Ende des Quartals veröffentlicht. Eine weitere Verkürzung der Fristen halten Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft auf Grund des damit verbundenen Arbeits- und Kostenaufwandes nicht für vertretbar.

Hamburg im Dezember 2009

Vorstand und Aufsichtsrat
der Bau-Verein zu Hamburg Aktien-Gesellschaft


Entsprechenserklärung 2008

Entsprechenserklärung 2007

Entsprechenserklärung 2006

Entsprechenserklärung 2005

Entsprechenserklärung 2004