Wohnungseigentumsverwaltung
Wir bieten alle Leistungen der kaufmännischen und technischen Immobilienverwaltung für Wohnungseigentümergemeinschaften an. Nutzen Sie unsere Erfahrung. Die Verwalterverträge mit Wohnungsei-gentümergemeinschaften bestehen zu 90% bereits seit 6 Jahren oder länger.
Unser kompetentes Team besteht aus Immobilienkaufleuten, Immobilienfachwirten, Buchhaltern und Bauingenieuren. Durch kontinuierliche Weiterbildung unser Mitarbeiter befinden sich unsere Fachkräfte stets auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung, speziell bei den Besonderheiten der Wohnungseigentumsverwaltung.
Unser Leistungsspektrum entnehmen Sie bitte der folgenden Aufstellung.
Nur ca. ein Siebtel aller Tätigkeiten werden von den Eigentümern gesehen
Das sieht der Eigentümer:
Wirtschaftsplan · Hausgeldabrechnung · Eigentümerversammlung · Protokolle · Rundschreiben · Aushänge · Mitarbeiter bei Anwesenheit in der Wohnanlage · Individuelle Leistungen wie Beratung und Information · Mitwirken bei Wohnungsverkäufen · Umlaufbeschlüsse
Das sehen die Verwaltungsbeiräte:
Ortstermine mit kaufmännischen Mitarbeitern und eigenen Technikern · Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Preisanfragen, Ausschreibungen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle) · ggf. Hinzuziehen von Gutachtern · Belegprüfung · Vorbereitung der Eigentümerversammlung · Beiratsgespräche · Korrespondenz und Verträge · Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung · Bericht über Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld
Diese Leistungen sieht der Eigentümer nicht:
Kaufmännische Leistungen
Verbuchen sämtlicher Geldein- und -ausgänge · Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeiträgen · Bearbeiten von Lastschriftbuchungen · Überwachen von Zahlungseingängen · Mahnen, ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückständen · Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Giro-, Festgeld- und Sparkonten · Rechnungskontrolle · Anweisen und Veranlassen von Zahlungen · Bearbeiten von Gehaltszahlungen an Hausmeister etc. · Mitwirken bei der Erstellung der erforderlichen Meldungen an Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaften · Errechnen und Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen · Erstellen von Wirtschaftsplänen und Abrechnungen · Veranlassen von Heizkostenabrechnungen · Erfassen und ggf. Abrechnen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser- und Stromverbrauch) · Kennen und Beachten von Gesetzestexten
Technische Leistungen
Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebotsspiegeln · Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausführungen, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen) · Einweisen und Einarbeiten der Hausmeister · Beschaffen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen · Vorbereiten und Organisieren von TÜV-, Brandschutz- Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragen-Lüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher etc.) · Bearbeiten von Schlüsselbestellungen · Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (z.B. Rohrbruch) einschließlich Veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnen mit den Versicherungen · Vergeben und Überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen einschl. Abrechnen · Beauftragen von Sachverständigen · Kennen und Beachten von AGB, BGB, WEG, Landesbauordnung, Orts-, Baumsatzung, Heizkostenverordnung etc.
Allgemeine Verwaltung
Regelmäßige Objektbegehungen und Kontrollen · Korrespondenz mit Eigentümern · Verhandeln mit Behörden, Nachbarn, Hausmeistern, Lieferanten etc. · Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung · Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft · Beraten von Eigentümern, Hausmeistern · Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen (Gebäude-, Gewässerschutz-, Glasbruch-, Haftpflichtversicherung, Aufzug-, Heizungs-, Pumpen- und Feuerlöscherwartung) · Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferverträgen etc. · Terminabstimmungen · Saalbestellungen · Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen, einschl. Versenden an alle Eigentümer, Führen von Protokollen der Eigentümerversammlungen sowie der Beschlusssammlung · Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen · Erteilen von Genehmigungen (Veräußerungen, Vermietungen, gewerbliche Nutzungen) · Ausbilden von eigenem Personal und Angestellten der Gemeinschaft · Kennen und Beachten von WEG, BGB, AGBG, HGB, Erbbaurechtsverordnung, Grundbuchverordnung, Zwangsversteigerungsgesetz, Nachbarschaftsrecht etc.












