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Betriebs- und Heizkosten

Neben der Nettokaltmiete fallen noch die so genannten Betriebs- und Heizkosten an, für die normalerweise Vorauszahlungen geleistet werden. 

Bei den Betriebskosten handelt es sich um laufende und wiederkehrende Kosten und Gebühren für die Bewirtschaftung der Wohnanlage. Hierzu gehören z.B. die Treppenhausreinigung, der Strom im Treppenhaus, die Pflege der Grünanlage, die Wartungskosten für die Heizungszentrale, die Müllabfuhr, Entwässerung, die Hauswartskosten, u.a. Die Betriebskostenarten werden natürlich in der jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnung aufgeschlüsselt.

Die Heizkosten werden normalerweise von Heizkostenabrechnungsunternehmen nach erfolgter Ablesung der Zähler abgerechnet. In einigen Fällen erfolgt auch die Abrechnung des Wasserverbrauchs der Wohnung mit über die Abrechnung der Heizkostenabrechnungsunternehmen. Das Abrechnungsergebnis aus dieser Abrechnung wird in die jährliche Betriebs- und Heizkostenabrechnung mit aufgenommen.